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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Kammern des Landgerichts wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilung beim Landgericht Hechingen

Hier finden sie den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Hechingen:

Geschäftsverteilungsplan Richter Stand 01.03.2024

Die Internetredaktion des Landgerichts Hechingen ist bemüht, den Geschäftsverteilungsplan zeitnah und in der jeweils aktuellen Fassung in das Internet einzustellen, kann jedoch keine Gewähr für den aktuellen Stand übernehmen. 

Die Telefonnummern der einzelnen Geschäftsstellen können Sie hier entnehmen. 

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